Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen vorgelegt. Sie will daran festhalten, dass Anlieger an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt werden.

Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf erklären die Duisburger SPD-Landtagsabgeordneten Sarah Philipp, Rainer Bischoff, Frank Börner und Ralf Jäger: „Was jetzt vorgelegt wurde, löst das Problem der Straßenausbaubeiträge in keiner Weise. Es bleibt bei einem ungerechten System, was durch noch mehr Bürokratie noch weiter verkompliziert wird. Hier verheddern sich die selbsternannten Entfesselungskünstler im bürokratischen Klein-Klein. Auf die Kommunen kommen durch den Gesetzentwurf mehr Aufwand und mehr Kosten zu und das Land lässt sie damit im Stich. Der landesweite Protest wird weitergehen, das wird ein heißer Herbst für die Landesregierung.“

Zum Hintergrund: Die Vorschläge der Landesregierung sehen vor, dass jede Kommune, die die Anliegeranteile von derzeit bis zu maximal 80 Prozent auf 40 Prozent senkt, eine Erstattung aus einem Förderprogramm des Landes beantragen kann. Dieses Programm soll 65 Millionen Euro jährlich umfassen. Ob diese Gelder ausreichen, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen. Darüber hinaus sollen die Kommunen verpflichtet werden, Straßen- und Wegeprogramme fortlaufend über einen Zeitraum von fünf Jahren zu beschließen. Ebenso sollen die Zahlung der Beiträge auf Raten und die Stundung erleichtert werden und der darauf zu zahlende Zins von derzeit sechs Prozent auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gesenkt werden, mindestens jedoch ein Prozent betragen.

Neben der Ermittlung der Kosten, der Veranlagung der Beiträge und dem Führen von eventuellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen müssen die Beschäftigten in den Kommunen demnächst noch Förderanträge und Verwendungsnachweise schreiben sowie Ratenzahlungen und Stundungen nachhalten. Den Kommunen entsteht hierdurch deutlicher Mehraufwand. Durch den Anspruch der Anlieger auf Ratenzahlung und Stundung müssen die Kommunen diese Mittel vorfinanzieren, wodurch ihnen Kosten entstehen, die nicht vom Land erstattet werden.