Sozialer Wohnungsbau
Die rot-grüne Landesregierung hat die Mittel für die Wohnraumförderung in ihrer Regierungszeit erheblich erhöht. Zunächst wurden 800 Millionen Euro jährlich aufgewandt, für die Jahre 2016 und 2017 wurde der Betrag auf 1,1 Milliarden Euro aufgestockt. Wegen der aktuellen Zinslage wurde zudem durch sogenannte „Tilgungsnachlässe“ ein attraktiver Rahmen für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau geschaffen.
In Duisburg wurden folgende Landesmittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau abgerufen:

Städtebauförderung
Mit den Programmen der Stadterneuerung hat die rot-grüne Koalition in den Jahren 2010 – 2017 einen Schwerpunkt auf die Revitalisierung schwieriger Stadtteile, die Herrichtung von Wohnungsaltbeständen und die Bekämpfung sozialer Abwärtsspiralen gelegt. In Duisburg konnte folgende Maßnahmen mit Hilfe des Landes umgesetzt werden:
- 20,5 Mio. Euro (80% der insgesamt aufgewandten Mittel) für den Ankauf und den Abbruch von Häusern sowie für weitere Maßnahmen im Hochhausquartier Hochheide
- 29 Mio. Euro für die Sanierung des Grüngürtels in Duisburg-Nord
- 1,2 Mio. Euro für ein integriertes Handlungskonzept in Duisburg-Marxloh
Auch Städtebaufördermaßnahmen zur Aufwertung des Duisburger Zentrums konnten mit Hilfe von Landesmitteln umgesetzt werden. Konkret waren dies:
- 12 Mio. Euro für Maßnahmen in der Duisburger Innenstadt. Hier unter anderem:
- Umgestaltung des Portsmouthplatzes
- Umgestaltung des Mercatorquartiers und der Mercatorstraße
- Umgestaltung des Kantparks
- 750 000 Euro für die Promenade vor dem Landesarchiv im Innenhafen
Wohnungsaufsichtsgesetz
Das Wohnungsaufsichtsgesetz wurde im Mai 2014 von der rot-grünen Landesregierung und gegen den Widerstand der CDU eingeführt. Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz soll Menschen in prekären Wohnsituationen geholfen werden. Hierzu wurden unter anderem Mindestanforderungen und Mindestgrößen für Wohnraum definiert. Außerdem ist in dem Gesetz klar festgeschrieben, dass Wohnraum hell, trocken und beheizbar sein und über funktionsfähige sanitäre Anlagen verfügen muss. Bei Verstößen gegen das Gesetz können von den Kommunen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Von Mai 2014 bis Ende 2016 sind die Behörden landesweit etwa 6.200 Mal zum Schutz von Mieterinnen und Mietern eingeschritten und gegen verwahrloste Wohnungen und schwarze Schafe unter den Vermietern vorgegangen.
Die Stadt Duisburg hat für den Zeitraum von Mai 2015 bis Ende Dezember 2016 insgesamt rund 280 Fälle benannt, in denen sie Instandsetzungen angeordnet, oder – in besonders schweren Fällen – Wohnungen für unbewohnbar erklärt hat. Es wurden Zwangsgelder angedroht und auch festgesetzt sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt.