Anfang Juni 2017 beschlossen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat eine Aufstockung des vom Bund im Jahr 2015 eingerichteten Kommunalinvestitions-förderungsfonds um weitere 3,5 Milliarden Euro. Für Nordrhein Westfalen ergibt  das einen Anteil von rund 1,12 Milliarden Euro. Es ist beabsichtigt, diese zusätzlichen finanziellen Mittel zweckgebunden für die Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen einzusetzen. Am 31.08.2017 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf an den Landtag weitergeleitet, der sich hinsichtlich des Verteilungsschlüssels zu 60 Prozent am Kriterium der Schlüsselzu-weisungen im kommunalen Finanzausgleich und zu 40 Prozent am Kriterium der Schülerzahlen orientiert. Im ersten Förderpaket aus dem Jahr 2015 orientierte sich die Verteilung noch ausschließlich an den Schlüsselzuweisungen.

Hierzu erklären Sarah Philipp, Ralf Jäger, Rainer Bischoff und Frank Börner:

„Der in dem Entwurf vorgesehene Verteilungsschlüssel stellt für Duisburg eine erhebliche Benachteiligung dar. Erhielt unsere Stadt im ersten Förderpaket aus dem Jahr 2015 noch Hilfen in Höhe von rund 73 Millionen Euro, so bekommen wir aus dem aktuellen Förderpaket mehr als 16 Millionen Euro weniger, nämlich nur noch 56,5 Millionen Euro! Ursache hierfür ist die von der schwarz-gelben Landesregierung  vorgesehene unausgewogene Gewichtung des Verteilungsschlüssels für die Fördergelder. Dadurch werden finanzschwächere Städte im Vergleich zum ersten Förderpaket nicht mehr hinreichend berücksichtigt. Zwar ist es grundsätzlich durchaus zielgerecht, dass beim zweiten Kommunalförderpaket neben den Schlüsselzu-weisungen auch die Schülerzahl als zusätzlicher Verteilungsmaßstab verwendet wird. Der hierfür vorgesehene Anteil von 40 Prozent  ist aber viel zu hoch gegriffen und sorgt für eine Schieflage, die insbesondere zu Lasten der großen Städte im Ruhrgebiet geht. Duisburg ist eine der Hauptleidtragenden dieser verfehlten Politik.“