Der Landtag NRW hat ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Wir als SPD-Fraktion haben diesem Gesetz zugestimmt. Viele Menschen wollen wissen, warum wir uns dazu entschieden haben. Diese Frage möchte ich gerne beantworten.

Auf dem Landesparteitag der NRWSPD vom 23. Juni 2018 hat die Partei folgenden Beschluss gefasst: „Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, den aktuell vorliegenden Entwurf für das sechste Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen – aus den in der Begründung genannten Gründen abzulehnen. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich in Verhandlungen mit den demokratischen Fraktionen im Landtag für ein freiheitliches, verfassungskonformes und den Sicherheitsbedürfnissen des Landes entsprechendes Polizeigesetz einzusetzen.“

Das, was der Parteitagsbeschluss von uns als Fraktion gefordert hat, haben wir getan. Der erste Entwurf des CDU-Innenministers Anfang des Jahres war aus unserer Sicht verfassungswidrig und hätte niemals unsere Zustimmung gefunden. Deshalb haben wir uns in den Verhandlungen mit den regierungstragenden Fraktionen für eine maßgebliche Neugestaltung des Gesetzes eingesetzt. So wie es der Parteitagsbeschluss von uns gefordert hat.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist ein deutlich entschärfter Gesetzentwurf, der auch von den Experten in den Sachverständigenanhörungen als verfassungskonform eingestuft worden ist. Die Änderungen an dem Gesetz sind vor allem auf unseren Druck hin umgesetzt worden. So wird beispielsweise die Möglichkeit einer vorübergehenden Festnahme zur Verhinderung bevorstehender Straftaten (sog. „Unterbindungsgewahrsam“) nicht unbegrenzt ausgeweitet, sondern auf eine grundsätzliche Höchstdauer von 14 Tagen begrenzt – und zwar nur nach richterlicher Entscheidung. Auch eine Verlängerung ist nach erneuter richterlicher Entscheidung auf maximal 14 Tage beschränkt. Ursprünglich war hier jeweils ein Monat vorgesehen.

Welche Änderungen wir noch durchgesetzt haben, haben wir in einer Kompakt-Info und einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt.

 

Wir sind davon überzeugt, mit den erreichten Änderungen die Anforderungen des Parteitagsbeschlusses erfüllt zu haben. Deshalb haben wir diesem Gesetz zugestimmt.