Die Alternative, die keine Alternative ist

Alle demokratischen Parteien haben die Verpflichtung, sich entschlossen gegen jede Form von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus zu stellen. Das ist unsere Pflicht. Schlimm ist es, wenn vermeintlich demokratische Parteien das Parlament zu ihren Zwecken missbrauchen. Bundesweit hetzen AfD-PolitikerInnen mit ausländerfeindlichen Äußerungen oder fragwürdigem Geschichtsverständnis durch die Parlamente. Davon bleibt leider auch der nordrhein-westfälische Landtag nicht verschont. Stellt die AfD Anträge im Plenum, dann mit dem Ziel die Gesellschaft zu spalten und Menschen gegeneinander aufzubringen. Sie bietet keine praktizierbaren Lösungsvorschläge, sondern ist nur darauf bedacht die Probleme populistisch auszuschlachten. Vor allem aber macht sie Politik auf dem Rücken sozial Schwacher!

Die AfD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen hat als Gipfel einen Antrag auf eine Schweigeminute für Opfer sexualisierter Gewalt beantragt. Sowohl die Regierungsfraktionen von CDU und FDP als auch SPD und Grüne stimmten dagegen. Im Namen aller vier Fraktionen habe ich vor dem hohen Haus mein Befremden darüber zum Ausdruck gebracht, das Leid der Opfer und Angehörigen solcher Gewaltverbrechen für politische Zwecke zu instrumentalisieren. Der AfD geht es hierbei nicht um die Sache selbst, sondern um den medialen Effekt, der aus solch befremdlichen Aktionen rührt. Dieses Verhalten ist beschämend. Auf solche Aktionen muss man sich zunehmend einstellen. Trotzdem müssen wir uns immer wieder entschieden dagegenstellen.

Meine ganze Rede könnt ihr euch hier ansehen.

Raus aus der „Teilzeitfalle“

Ebenfalls diskutiert wurde im Plenum der Antrag der SPD-Fraktion zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. SPD und Union haben auf Bundesebene im Koalitionsvertrag vereinbart, das Teilzeit- und Befristungsrecht weiterzuentwickeln. Der Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), hat hierfür im April dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) neu eingeführt. Nach Ablauf der Brückenteilzeit, die maximal für bis zu 5 Jahre beantragt werden kann, kehren die Beschäftigten zu der Arbeitszeit zurück, die sie vor der Teilzeitphase hatten.

Im Ergebnis ist der Gesetzentwurf zur Einführung der Brückenteilzeit ein weiterer, wichtiger Schritt hin zu einem zukunftsweisenden Arbeitsrecht. Sie bietet Beschäftigten die Möglichkeit, Erwerbsarbeit, familiäre Fürsorgearbeit, ehrenamtliches Engagement oder auch Aus- und Weiterbildung miteinander in Einklang zu bringen. Die gesetzliche Verankerung schafft mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und das neue Recht hilft dabei Altersarmut – insbesondere von Frauen – zu vermeiden. Deshalb fordert die SPD-Fraktion im Landtag NRW die Landesregierung auf, das Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts mit allen Möglichkeiten auf Bundesebene zu unterstützen. Drucksache 17/2756

Keine Kürzungen bei der Sozialen Wohnraumförderung

Der Antrag der SPD-Fraktion „Keine Kürzungen bei der Sozialen Wohnraumförderung: NRW braucht mehr mietpreisgebundenen Wohnungsbau und nicht weniger!“ war mir als Mitglied des Bauausschusses besonders wichtig.

Die Soziale Wohnraumförderung in NRW dient der Förderung von mietpreisgebundenem Wohnungsbau. Ziel ist es die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich nicht selbstständig am Wohnungsmarkt versorgen können, mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. In unserer rot-grünen Regierungszeit haben wir mit der kontinuierlichen Optimierung der Förderrichtlinien, der Einführung von sogenannten Tilgungsnachlässen, dem „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ und der „Wohnungsbauoffensive“ dafür gesorgt, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel besser abgerufen werden konnten. Damit ist uns eine Wiederbelebung der mietpreisgebundenen Wohnraumförderung gelungen.

Die CDU-geführte Landesregierung hat direkt nach dem Regierungswechsel die im Dezember 2016 beschlossene Landesbauordnung und damit eine Modernisierung der baurechtlichen Grundlagen gestoppt. Dies hat zu großen Unsicherheiten und einem Einbruch beim Wohnungsbau geführt. Die soziale Wohnraumförderung sank um gut 40 Prozent im Vergleich zu 2016. Dementsprechend muss die Landesregierung ihre soziale Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Menschen in NRW wahrnehmen und den Wohnungsbau für Menschen mit vergleichsweise geringem Einkommen forcieren. Drucksache 17/1438