Nachdem der Bund im August beschlossen hat, dass Flüchtlinge künftig in dem Bundesland bleiben müssen, dem sie gemäß des Königsteiner Schlüssels zugewiesen wurden, wird es künftig auch innerhalb Nordrhein-Westfalens die sogenannten Wohnsitzzuweisung geben. Das Ziel der Landesregierung: Die anerkannten Schutzberechtigten sollen gerecht auf alle 396 Gemeinden im Land verteilt werden.

„Die Initiative der Landesregierung, die integrationshemmende Konzentration von Flüchtlingen auf bestimmte Städte zu vermeiden, ist gerade aus Duisburger Perspektive zu unterstützen“, erklärt Sarah Philipp, Landtagsabgeordnete aus dem Duisburger Süden. „In den letzten Monaten ist offenkundig geworden, dass es bei freier Wohnortwahl zu Ungleichgewichten innerhalb des Bundesgebietes und innerhalb Nordrhein-Westfalens kommt. Die Flüchtlinge ziehen vermehrt dorthin, wo es niedrige Mieten gibt und wo sich bereits Freunde oder Bekannte aus ihrem Heimatland niedergelassen haben. Das bringt Nachteile für die Integrationsperspektiven der Menschen vor Ort mit sich“, so Philipp weiter.

Als erstes Bundesland steuert Nordrhein-Westfalen deshalb künftig die Wohnsitzzuweisung über einen neu geschaffenen Integrationsschlüssel. Neben Bevölkerungszahl und Fläche der Kommunen wird auch die Situation am Arbeitsmarkt berücksichtigt. Außerdem soll die jeweilige Situation auf dem Wohnungsmarkt und die Zahl der Zuwanderinnen und Zuwanderern aus Osteuropa Berücksichtigung finden. Dazu Philipp: „Duisburg hat in ganz besonderer Weise Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien erfahren. Diese ist in relativ kurzer Zeit erfolgt, was die Perspektiven der Integration zusätzlich erschwert. Bei der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Nordrhein-Westfalens werden wir deshalb künftig entlastet.“

Wichtig sei aber auch, dass Integrationserfolge durch die neue Verordnung nicht konterkariert werden, so Philipp weiter: „Für Menschen, die sich in einer Kommune bereits begonnen haben zu integrieren, wird der Erlass der Landesregierung keine Konsequenzen nach sich ziehen. Sprich: Die Verordnung wird rückwirkend keine Geltung haben. Außerdem berücksichtigen wir bei der Wohnortzuweisung natürlich, dass Familien beieinander bleiben können und  humanitäre Gründe oder gewichtige integrationsrelevante Umstände, wie Kindergarten- und Schulbesuche minderjähriger Kinder, Betroffenheit von häuslicher oder sexualisierter Gewalt und der Bedarf an psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung auch weiterhin eine Rolle spielen.