Landtag verabschiedet Wohnungsaufsichtsgesetz – Am heutigen Mittwoch hat der Landtag NRW ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet, das den Städten eine Handhabe gegen überbelegte oder verwahrloste Wohnungen ermöglicht.

Am heutigen Mittwoch hat der Landtag NRW ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet, das den Städten eine Handhabe gegen überbelegte oder verwahrloste Wohnungen ermöglicht. Diese Forderung wurde insbesondere von Kommunen wie Duisburg gestellt, in denen Wohnungsüberbelegungen vor allem durch Zuwanderer aus Südost-Europa problematisch wurden.

SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp hatte sich im Landtag für eine Neuregelung eingesetzt, die es Städten wie Duisburg ermöglicht, gegen katastrophale Wohnverhältnisse vorzugehen. „Mit diesem Gesetz geben wir den Städten rechtliche Möglichkeiten, um gegen diese unhaltbaren Zustände vorzugehen. Viele Kommunen haben darauf gewartet, um vor Ort handeln zu können“, erklärte Sarah Philipp.

Eigentümer, deren Wohnungen Mindeststandards nicht erfüllen, sollen künftig ihre Wohnräume nicht mehr vermieten dürfen. Dazu zählt nicht nur das Vorhandensein von sanitären Anlagen, sondern auch deren Funktionstüchtigkeit. Um Überbelegungen zu verhindern, müssen mindestens 9 m² Wohnfläche für jeden Erwachsenen bereitgestellt werden, für Kinder bis 6 Jahre mindestens 6 m².

„Damit können wir die Geschäftspraktiken einiger dubioser Vermieter stoppen. Sie hatten die Unsicherheit von Mietern, insbesondere von Zuwanderern aus Südost-Europa, ausgenutzt und horrende Mieten für eine Vielzahl von Personen auf engstem Raum eingetrieben“, erklärte Angelika Wagner, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. Diese hatte bereits im vergangenen Jahr eine Initiative im Sozialausschuss der Stadt Duisburg gegen die Überbelegung von Wohnraum eingebracht. „Auch um die negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft und das direkte Umfeld zu vermeiden“, so Wagner.

Das Gesetz tritt sofort in Kraft, so dass Wohnungsämter bei Missständen Instandsetzungen anordnen können, wenn der Eigentümer nicht handelt. Falls Wohnraum nicht die Mindestanforderungen erfüllt oder sogar Gesundheitsgefahren drohen, kann die Immobilie künftig leichter für unbewohnbar und somit für nicht vermietbar erklärt werden. Wer in Zukunft Missstände nicht behebt, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen.