Die SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp informiert vor dem Hintergrund von Falschinformationen der CDU über die Sicherung von Martinsumzügen durch Polizeibeamte: „Selbstverständlich darf die Polizei auch weiterhin die Martinsumzüge sichern. Die Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren überhaupt nicht geändert. Weder gibt es derzeit einen Erlass, der die polizeiliche Begleitung der Umzüge untersagt, noch plant das Innenministerium die bestehende Regelung zu ändern.“

Philipp verweist darauf, dass grundsätzlich wie bisher bei allen Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen stattfinden, zunächst die Straßenverkehrsbehörde zuständig sei. Dies schließe aber eine polizeiliche Begleitung der Umzüge nicht aus.

„Selbstverständlich wird die Polizei unverändert immer dort tätig werden, wo es unerlässlich ist, um die Sicherheit eines Martinszuges zu gewährleisten. Besonders bei Umzügen, an denen eine Vielzahl noch sehr kleiner Kinder teilnimmt, ist diese Verantwortung besonders groß. Wie genau die polizeiliche Begleitung aussieht, entscheiden die Polizeibehörden im Einzelfall vor Ort“, erklärt Philipp die unveränderten Abläufen.

Die SPD-Landtagsabgeordnete bedauert, dass die CDU-Abgeordnete Petra Vogt bei einer solchen schönen christlichen Tradition eine gezielte Falschinformation betreibt. Philipp: „Das ist schäbig von der CDU, Kinder, Eltern und Lehrer im Vorfeld der Martinsumzüge zu verunsichern.“