Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes streicht die schwarz-gelbe Landesregierung das 2014 eingeführte Verbot zur Anwesenheitspflicht an den Unis in NRW. Zukünftig entscheiden die Unis selbst über die Frage.

Dazu erklärt die Duisburger Abgeordnete Sarah Philipp: „Die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht schränkt die Freiheit von Studium und Lehre ein und widerspricht damit dem Ansatz eines selbstbestimmten Studiums. Darüber hinaus führt die bloße Anwesenheit der Studierenden nicht automatisch zu einem höheren Lernerfolg oder besseren Diskussionen. Denn sie verpflichtet nicht zur Lektüre von Texten oder zur Vor- und Nachbereitung. Letztendlich wissen Studierende selbst am besten wie sie lernen. Zudem spiegelt eine Anwesenheitspflicht nicht die Lebenssituation der Studierenden wider.

Die Gängelung der Studierenden geht somit weiter: Erst will die CDU-geführte Landesregierung Studiengebühren für ausländisch Studierende einführen. Jetzt nimmt man vielen Studierenden auch noch die Möglichkeit das Studium zu finanzieren.“