Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der nordrhein-westfälische Landtag heute ein Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch des Bundes verabschiedet. Nun können Gebäude aus früheren landwirtschaftlichen Betrieben auch anders genutzt werden. Die SPD will auch zukünftig keine Frist, die der Bundesgesetzgeber jedoch vorgibt. Diese besagt, dass eine andere Nutzung für gewerbliche oder private Zwecke möglich sein soll, aber nur in den ersten sieben Jahren nach Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebs. Hierzu erklären Norbert Meesters, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für die Landwirtschaftspolitik, und Sarah Philipp, SPD-Fraktionsexpertin für Städtebau und Planungspolitik:

Norbert Meesters: „Wir gewährleisten den Landwirtinnen und Landwirten in NRW weiterhin Rechtssicherheit und verbauen ihnen keine Perspektive zur Umnutzung von erhaltenswerten Gebäuden ihrer ehemaligen Betriebe. Damit beugen wir auch aktiv dem Verfall von erhaltenswerter Bausubstanz vor.

Sarah Philipp: Die Folgen der Aussetzung der ‚Sieben-Jahres-Frist‘ soll nicht aus den Augen verloren werden. Wir wollen nach vier Jahren das Gesetz evaluieren und wissen, welche Auswirkungen durch die Umnutzung von solchen Gebäuden zum Beispiel im Verkehrsbereich entstehen. Um Splittersiedlungen zu vermeiden, sind schon heute Umnutzungen nur unter strengen Voraussetzungen möglich.“