SPD und Grüne im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben einen Entwurf für ein nordrhein-westfälisches Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. Bereits am kommenden Donnerstag wird der Gesetzentwurf in erster Lesung im Landtag beraten. Das Gesetz sieht vor, dass Parteien zur Landtagswahl ihre Landeslisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen müssen.

Das ist ein notwendiger Schritt, damit in Zukunft mehr Frauen in unserem Parlament vertreten sind. Denn freiwillige Quoten und Appelle reichen dafür einfach nicht aus.

Aktuell beträgt der Frauenanteil im nordrhein-westfälischen Parlament weniger als 30 Prozent, und das 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts. Frauen sind in politischen Ämtern und Mandaten auf allen politischen Ebenen unterrepräsentiert. Und das, obwohl Artikel 3 des Grundgesetzes bereits vor 25 Jahren um den wesentlichen Handlungsauftrag „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ ergänzt wurde.

Man darf gespannt sein, wie die demokratischen Parteien in Nordrhein-Westfalen auf die Gesetzesinitiative reagieren.