Ein Gastbeitrag meiner studentischen Praktikantin Yeu-Rong Liu

Dieselfahrverbot, Nachrüstung, Umtauschprämie, Abgaswerte, Euro 4, Euro 5, Euro 6, VW: Das sind Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Abgasskandal fallen. Auffällig wurden die Manipulationen das erste Mal im Jahr 2015, als bekannt wurde, dass illegale Abschalteinrichtungen in die Motorsteuerung der Dieselfahrzeuge eingebaut wurden. Mit Hilfe der Installation sollte die US-amerikanische Abgasnorm umgangen werden. Im Kontext des Umweltschutzes wurde in der EU ein Verbot solcher Abschalteinrichtungen bereits im Januar 2013 erlassen.

Verunsicherte Dieselfahrzeugbesitzer warteten seit der Aufdeckung auf eine angemessene Lösung, die die Große Koalition (GroKo) auszuhandeln hatte. Während den Verhandlungen bezüglich eines Maßnahmenpakets, ordneten Gerichte bereits zum nächsten Jahr in Hamburg, Stuttgart, Frankfurt und Berlin Dieselfahrverbote an. Hauptgrund für die Einführung der Dieselfahrverbote sind die zu hohen Mittelwerte des Stickoxids in den jeweiligen Städten, die den von der EU festgelegten Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Schnitt pro Jahr in vielen Städten weit überschreiten. Trotz Einführung des Dieselfahrverbots in den besagten Städten präsentierten die Spitzen von Union und SPD am Morgen des 02.10.2018 in Berlin der Öffentlichkeit ein Maßnahmenpaket für Dieselfahrzeughalter. Darin enthalten: Kompromisse, mit denen die Union ihre Umtauschprämie durchsetzen und die SPD den Wunsch, dass Dieselfahrzeugbesitzer die Möglichkeit einer Nachrüstung der Hardware in Anspruch nehmen können.

Doch wie sagt man so schön: „Es ist nicht alles Gold, was glänzt“. So gilt es auch in der Einigung der GroKo im Dieselstreit. Insbesondere der Punkt der Eintauschprämie lässt Zweifel aufkommen, inwiefern betrogene Dieselfahrzeugbesitzer angemessen entschädigt werden. Schließlich haben Dieselautos nach dem Skandal massiv an Wert verloren. Die Höhe der Umtauschprämie gleicht lediglich den mit dem Abgasskandal eingetretenen Wertverlust der Dieselautos aus, deckt aber nicht die Kosten der Neuanschaffung eines Benziners. Dementsprechend bleibt dem Geschädigten bei dieser Option nichts von der Prämie übrig und im schlimmsten Fall zahlt er drauf, während die Autokonzerne von ihrem Betrug profitieren.

Die Option der Hardwarenachrüstung ist im Ansatz eine gute Lösung, aber auch hier muss dringend nachjustiert werden. Zwar soll den Fahrzeughaltern eine Hardwarenachrüstung auf Kosten der jeweiligen Autobauer ermöglicht werden. Allerdings sind die Hersteller bisher nicht zu konkreten Schritten verpflichtet worden. Im Gegenteil: Anders als der Punkt bisher vorsieht, sind einige involvierte Hersteller lediglich bereit Teile der Kosten, die bei einer Nachrüstung anfallen würden, zu übernehmen. Ein weiteres Problem tut sich mit der Tatsache auf, dass nicht alle Dieselfahrzeuge nachrüstbar sind. Die Halter solcher Fahrzeuge müssen auf die Umtauschprämienoption zurückgreifen.

Diese Lösungen sind nicht optimal und gelten nur mit Ausnahme. Ausschließlich Geschädigte aus 14 besonders schadstoffreichen Städten können derzeit entschädigt werden. Angrenzende Provinzen der 14 Städte werden hierbei nicht berücksichtigt, zum Ärger von Pendlern, die ihre Autos auf eigene Kosten nachrüsten müssen, um in die Stadt zu fahren.

Mit dem gerichtlichen Urteil zum Dieselfahrverbot in den stark schadstoffbelasteten Städten in NRW, trotz großspuriger Versprechen des CDU-Ministerpräsidenten Armin Laschet, tut sich eine weitere Lücke im Maßnahmenpaket auf. Dieselbesitzer aus Großstädten, wie Köln oder Bonn, wo das Dieselfahrverbot im kommenden Jahr umgesetzt wird, sind gezwungen die Option eines Umtauschs wahrzunehmen.

Neben Köln oder Bonn gilt auch in den Ruhrgebietsstädten, wie Essen und Gelsenkirchen ab 2019 das Dieselfahrverbot. Davon betroffen ist auch die vielbefahrene A40 im Essener Stadtgebiet. Mit diesem Beschluss wächst der Kreis der Betroffenen, da die A40 viele größere Städte im Ruhrpott verbindet und somit eine entscheidende Autobahn für Autofahrer im Ruhrgebiet darstellt. Nicht nur Autofahrer bangen um ihren Arbeitsweg, sondern auch Handwerker aus Essen fürchten sich vor gravierenden Folgen des Dieselfahrverbots. Schließlich sind viele LKWs und anderweitige Dienstfahrzeuge Dieselfahrzeuge. Nachrüstungen und der Wechsel zu Benzinfahrzeugen bringen insbesondere Handwerksbetriebe und andere Unternehmen in eine finanzielle Schieflage. Das Umfahren des Fahrverbots stellt wiederum eine logistische Herausforderung für Unternehmer dar und trägt nicht zur Reduktion der Abgase bei.

Die geschilderten Situationen, die mit einem Dieselfahrverbot einhergehen, lassen sich in erster Linie auf eine zu große Menge Abgas zurückführen. Aus gesundheitlicher und umweltschützender Sicht ist die Einführung des Verbots eine logische Konsequenz, die dennoch von Anfang an mit strikter Kontrolle seitens der Politik und Transparenz seitens der Autokonzerne hätte vermieden werden können. Doch statt die Autokonzerne zur Verantwortung zu ziehen, betreibt die Bundesregierung eine lasche Sanktionspolitik.

Das Maßnahmenpaket stellt einen wesentlichen Bestandteil im Dieselstreit dar. Der Grundgedanke, Geschädigte zu entschädigen und die Autokonzerne zur Verantwortung zu ziehen, ist goldrichtig. Allerdings ist es untragbar für Verbraucher, die Möglichkeit stehen zu lassen, dass Autokonzerne aus ihren Fehlern finanziell profitieren können, indem Kosten einer Neuanschaffung oder einer Nachrüstung auf die betrogenen Dieselfahrzeugbesitzer abgewälzt werden. Neben der Aushebung dieses gravierenden Fehlers muss die aktuelle Bundesregierung an besseren Kontrollmechanismen im Bereich der Autoindustrie arbeiten und die Autokonzerne zur Verantwortung ziehen. Erst dann kann das Maßnahmenpaket als erster Schritt zur Wiedergutmachung des Dieselskandals verstanden werden.