Ein Gastbeitrag meines studentischen Praktikanten Alexander Palapys

Es erlebt ein jeder, der sich in den sozialen Medien bewegt, einen neuen Level des Hetzens. Im Zuge der Flüchtlingsdebatte verschaffen sich selbsternannte besorgte Bürger – unter dem vermeintlichen Deckmantel der Anonymität im Netz – Luft. Zwangsläufig wird für jeden Bürger mit einem intakten Wertekanon eine große Frage aufgeworfen: Wie kann das sein und vor Allem wie kann solch ein Verhalten ungestraft bleiben?

Unumstritten muss unser Rechtsstaat mit all seinen Mitteln dagegen vorgehen. Denn ein Teil der publizierten Inhalte überschreitet die Grenzen der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit.

Die Meinungsfreiheit – eigentlich „Meinungsäußerungsfreiheit“ oder auch „Redefreiheit“ – ist das subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung der Meinung. Diese kann sowohl in Schrift, als auch in Wort, Bild oder anderen Übertragungsmitteln erfolgen. Dieses Kommunikationsgrundrecht findet seine Gewährleistung in Art.5 Abs. 1 GG.

Nun gilt es zu schauen, wie und wann der geschützte Bereich dieses Grundrechts überschritten wird und wo im Umkehrschluss die generellen Grenzen abgesteckt sind. Mit Blick auf die sozialen Medien wie z.B. Facebook erscheint in der heutigen Zeit eine solche Prüfung aktueller denn je. Stößt es ein jedem doch bieder auf, sobald man die besagten Medien durchforstet und auf die zum Teil rechtsgesinnte Hetze der „besorgten Bürger“ trifft.

Doch dem kann man nicht bloß mit Entsetzen entgegentreten. Es gilt einen Weg zu finden, wie ein jeder damit umgehen soll. Einerseits ist die Grundidee solcher sozialen Netzwerke sehr begrüßenswert – jedermann erhält hier Gehör ohne Zensur. Die Kehrseite der Medaille ist dann jedoch, dass die neuen Medien in solch einem Maße als Sprachrohr für Populisten, Rechtsextremisten und andere Bürger genutzt werden können.

Für den juristischen Laien ist es schwer verständlich, wie so manch ein Kommentar, Foto, Tweet oder Hashtag nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Warum der Rechtsstaat hier nicht interveniert, sich durchsetzt oder überhaupt greift. So ist es doch naheliegend hier beispielsweise den §130 des Strafgesetzbuches zu ziehen und den jeweiligen Inhalt der Norm mit Blick auf das Strafgesetzbuch als Volksverhetzung einzuordnen. Auf den ersten Blick ist dies ein vollends schlüssiger Gedankengang.

Nun muss man jedoch strikt trennen. Grundsätzlich ist die freie Meinungsäußerung im Grundgesetz garantiert, gem. Art. 5 Abs. 1 GG geschützt und für jedermann (jeder deutsche Bundesbürger) gültig. Das ausschlaggebende Wort, welches ein Diskussionsforum eröffnet indem es Ausnahmen zulässt ist hier „grundsätzlich“. Betrachtet man im Anschluss nämlich den zweiten Absatz des Artikels 5 GG, so werden die sogenannten Schranken – die Einfallstore für die staatliche Intervention – für das Grundgesetz der Meinungsfreiheit offenbart.

Demnach wird die Grenze der geschützten freien Meinungsäußerung überschritten, wenn es sich bei den getätigten Aussagen um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt oder wenn die Äußerungen beleidigende Aussagen (§185 StGB) oder Schmähkritik enthalten. Ebenfalls nicht von diesem Grundrecht geschützt sind beispielsweise Inhalte, die den Tatbestand der üblen Nachrede gem. §186 StGB, der Verleumdung gem. §187 StGB, der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. §111 StGB sowie der Nötigung kombiniert mit der Bedrohung gem. §240 iVm §241 StGB erfüllen. Ist solch ein Tatbestand erfüllt – und nur dann – kann der Rechtsstaat in aller Konsequenz gegen solche Inhalte, und in der Folge deren Verfasser, vorgehen. Dazu sagte einst das Bundesverfassungsgericht „Was das Grundgesetz gestattet, kann das Strafgesetz nicht verhindern.“

Hier liegt der Knackpunkt an dem wir als Solidargemeinschaft agieren müssen. Wir Bürger Hand in Hand mit dem Staat. So wird zwar oft die Grenze zur Strafbarkeit überschritten, jedoch ist es schwer diese Fälle auch gänzlich zu sanktionieren.

Selbstverständlich können die staatlichen Institutionen nicht die gesamten sozialen Medien in Eigenregie durchforsten. Selbstverständlich müssen auch die Betreiber der jeweiligen Seiten in die Pflicht genommen werden. Jedoch können auch wir zur Wahrung unserer freiheitlichen, toleranten und weltoffenen Grundhaltung als (Sozial-)Demokraten tätig werden.

Keineswegs dürfen wir den Trend der öffentlichen Hetze unterschätzen. Dementsprechend wäre es der falsche Weg nur mit bloßem Spott zu reagieren, obwohl so manch ein geteilter Inhalt geradewegs dazu einlädt. Hier ist es wünschenswert im Zuge einer lebendigen Demokratie den offenen Disput zu fördern. Dabei muss uns folgende Tatsache immer wieder bewusst sein: Weltoffenheit und Toleranz müssen nun mehr denn je kommuniziert und gelebt werden.Folglich gebietet es die Zivilcourage die Hetze nicht Stillschweigend zu akzeptieren. Frei nach dem Motto von ARD-Moderatorin Anja Reschke „Dagegen halten – Mund aufmachen!“. Counterspeech!

Wir müssen in der (sozial-medialen) Öffentlichkeit deutlich Kundtun, dass diese in den neuen Medien verbreitete Hetze keineswegs den Wertekanon der Grundgesamtheit widerspiegelt. Im individuellen Fall eröffnen sich die Wege solche Beiträge bei den Betreibern der jeweiligen Seiten zu melden und somit die Löschung zu beantragen oder dem argumentativ entgegenzutreten. Schließlich bleibt als ultima ratio der Weg der Strafanzeige bei besonders prekären Inhalten. Geht man diesen Weg sollte man sich jedoch auch im Umkehrschluss der Tragweite bewusst sein. Nur wenn wir dies solidarisch tun, können wir behaupten unseren Werten treu zu bleiben.

Mithin ist der Rechtsstaat definitiv nicht Ohnmächtig gegenüber solchen Menschen- und Verfassungsfeindlichen Hasskommentaren. Zur Durchsetzung bedarf es jedoch eines solidargemeinschaftlichen Handelns um dem entschieden Entgegenzutreten. Keimt dieser Gedanke, so besteht eine gute Basis für eine bürgerliche Initiative auf der einen Seite und die gerechte rechtsstaatliche Sanktion auf der anderen Seite.

Vor Allem muss uns bewusst sein, dass das Internet lediglich die Plattform bietet um diese existierenden Gedanken zu publizieren. Real-existent sind sie jedoch alltäglich in den Köpfen der Verfasser. Folglich müssen wir unser Denken auf unser alltägliches Leben projizieren. So haben wir die Chance dieses Weltbild in den Köpfen derer zu korrigieren, die uns tagtäglich aufs Neue schocken – mit einer selten da gewesenen rechtsextremen Hetze. Eine Hetze gegen Menschen, die auf surrealen Ängsten basiert.

Schließen möchte ich mit dem Zitat eines großen Sozialdemokraten, Helmut Schmidt: „Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!“