Landesbauordnung Barrierefreies Altersgerechtes Wohnen Duisburg

In der Diskussion um eine neue Landesbauordnung wurde der Gesetzesentwurf von CDU und FDP von Experten als Rückschritt in puncto gesellschaftlicher Teilhabe gewertet. Erst seit Anfang 2019 ist die Landesbauordnung gültig. Nun soll sie überarbeitet werden.

Im aktuellen Gesetzesentwurf wird der dringende Bedarf nach mehr barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum nicht berücksichtigt. Er verstößt damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und ebenso gegen die Vorgaben des Inklusionsstärkungsgesetzes NRW. Auch in Duisburg wird aufgrund der demografischen Entwicklung der Bedarf an altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum größer.

CDU und FDP legen ein Änderungsgesetz vor, das an der Realität vorbeigeht. Es bleibt bei vielen handwerklichen Fehlern und juristischen Unklarheiten, die bei den Bauämtern in den Kommunen zu Rechtsunsicherheit und Auslegungsproblemen führen werden. Im Ergebnis wird es nicht zu der angestrebten Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren kommen. Wir als SPD fordern, dass mehr barrierefreie und altersgerechte Wohnungen gebaut werden.