Die SPD Landtagsabgeordneten Sarah Philipp und Elisabeth Müller-Witt haben in der Plenarsitzung des Landtags am 29.11.2017 dem Antrag von Bündnis90/Die Grünen auf Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes zur Verhinderung der CO-Pipeline nicht zugestimmt. Die beiden Abgeordneten halten, genauso wie die gesamte SPD-Fraktion, den vorgelegten Antrag zu diesem Zeitpunkt für falsch. Gegenwärtig steht sowohl die Entscheidung der anhängigen Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster als auch die danach zu fassende Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf noch aus. Falls der Landtag jetzt das Rohrleitungsgesetz zur CO-Pipeline aufheben würde, würde er ohne Not das Land in die Situation versetzen, unabhängig vom Ausgang der anhängigen Verfahren Schadenersatz leisten zu müssen und das Unternehmen Bayer/Covestra aus der Verantwortung entlassen. Dieses Vorgehen halten die Abgeordneten Philipp und Müller-Witt für falsch. Sie sind allerdings weiterhin der Überzeugung, dass ein Gefahrenstoff wie CO am Entstehungsstandort weiterverarbeitet werden sollte und lehnen die mangelhafte Pipeline nach wie vor ab.