Zur Zwischenbilanz des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Nordrhein-Westfalen erklärt Sarah Philipp, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein voller Erfolg zugunsten vieler Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen. Seit dem 30. April 2014 ist das Gesetz fast 2.500 Mal angewendet worden. 252 von 396 Kommunen haben sich mit dem Gesetz befasst. Konkret kam es in 103 Kommunen zur Anwendung. Darüber hinaus wird das Gesetz von acht Landkreisen genutzt. Das zeigt, wie wirksam unsere sozial orientierte Wohnungspolitik ist.

Im Mittelpunkt der 2.450 bearbeiteten Fälle standen Ausstattungs- und Instandhaltungsdefizite mit den negativen Folgen Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Danach folgen Probleme mit mangelnder Wohnungshygiene sowie mit Unrat und Ungeziefer. Weitere Bereiche waren die Energie- und Wasserversorgung sowie die Überbelegung von Wohnraum.

Auch die Ausrichtung des Gesetzes hat sich als wirksam erwiesen; es ist nachweislich bei 90 Prozent dieser Fälle zu gütlichen Einigungen von Vermieter- und Mieterseite gekommen. Ordnungsmaßnahmen mussten nur in wenigen Fällen ergriffen werden.

Das zeigt, dass das Wohnungsaufsichtsgesetz ein gelungenes Instrument nordrhein-westfälischer Wohnungspolitik zur Unterstützung der Kommunen und zum Schutz der Mieterinnen und Mieter ist.“