Die Duisburger SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp weist in der Diskussion um die Unterbringung von Flüchtlingen auf die zusätzlichen Fördermöglichkeiten hin, die das Land Nordrhein-Westfalen privaten Investoren und kommunalen Wohnungsunternehmen bietet:

„Das Land engagiert sich verstärkt und über aktuelle und kurzfristige Maßnahmen hinaus in der Wohnraumförderung. Angesichts der dramatisch steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist es wichtig, die Unterbringung auch zukünftig vernünftig gewährleisten zu können. Für die Menschen, die in größerer Zahl bei uns bleiben werden, ist neuer Wohnraum notwendig. Langfristig kann dieser neu geschaffene Wohnraum von verschiedenen Mietergruppen nachhaltig genutzt werden. Ziel ist es, gute Wohnqualität zu günstigen Preisen in unseren Städten und Gemeinden anzubieten“, sagt Philipp.

„Wohnungsneubau und Bestandsänderungen werden vom Land auf Darlehensbasis und mit Tilgungsnachlässen unterstützt, wenn der Wohnraum Flüchtlingen (vorübergehend) bereitgestellt wird. Voraussetzungen und Verfahren orientieren sich an der bereits bestehenden Wohnraumförderung des Landes“, erläutert die Landtagsabgeordnete.

„Die neu entstandenen Wohnungen verbessern langfristig die Unterbringungssituation für Flüchtlinge und Asylbewerber und das Wohnangebot in den Kommunen insgesamt“, betont Sarah Philipp, die Mitglied im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des NRW-Landtags ist.