Die SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Münster am Donnerstag zur Inbetriebnahme der umstrittenen CO-Pipeline: „Als Abgeordnete aber auch als Anwohnerin bin ich sehr froh über dieses Urteil. Viele Menschen im Duisburger Süden können nun aufatmen. Die Leitung wird vorerst nicht in Betrieb genommen.“

Die Münsteraner Richter hatten angezweifelt, dass das angewandte Rohrleitungsgesetz in diesem Zusammenhang mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Bevor die CO-Pipeline in Betrieb genommen werden kann, muss das Bundesverfassungsgericht klären, ob die Enteignung von Privateigentum für den Bau der Gasleitung verfassungskonform war. Ein derartiger Prozess kann weitere Jahre dauern.

Die Planung und der Bau der CO-Pipeline der Bayer AG hatten immer wieder zu Kontroversen und Protesten der Bürgerinnen und Bürger im Duisburger Süden geführt, die einen unkontrollierten Austritt des farb- und geruchslosen Giftgases befürchteten. „Die Ausdauer der Bürger hat sich gelohnt. Das Urteil aus Münster ist eindeutig. Nach dem heutigen Urteil gehe ich nicht davon aus, dass jemals Gas durch die CO-Pipeline strömen wird. Die Bayer AG sollte sich nun endgültig von diesem unverantwortlichen Projekt verabschieden“, erklärte Philipp.