Seit längerer Zeit fordern wir als SPD die vollständige Abschaffung der Straßenbaubeiträge. Im März 2022 hatte der Landtag von Nordrhein-Westfalen Ministerin Scharrenbach mehrheitlich dazu aufgefordert im Juni 2022 ein Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen. Diesem Beschluss ist die Ministerin bis heute nicht nachgekommen.

Aus diesem Grund wird weiterhin an dem von der schwarz-gelben Vorgängerregierung aufgelegten Förderprogramm zur Erstattung der Beiträge festgehalten. Dieses soll den Kommunen die Beiträge für alle beschlossenen Straßensanierungsvorhaben erstatten. Dies gilt jedoch rückwirkend nur für Vorhaben ab dem 1. Januar 2018. Dieses Vorgehen führt zu großen Ungerechtigkeiten. Anliegerinnen und Anlieger, die von einer Straßensanierung betroffen sind, welche vor diesem Stichtag beschlossen und noch nicht fertiggestellt worden ist, sind weiterhin beitragspflichtig und werden nicht entlastet.

Die SPD-Landtagsfraktion hat nun im Landtag, neben der endgültigen Abschaffung, beantragt, dass zusätzlich zumindest die Stichtagsregelung für das Förderprogramm angepasst wird. Damit sollen auch Maßnahmen förderfähig werden, für die die Beiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind.