Die Duisburger SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp begrüßt die Ergebnisse der heutigen Anhörung zum neuen Wohnungsaufsichtsgesetz im Landtag. Bei der Anhörung gaben knapp zwanzig Experten die Sicht der Kommunen, der Wohnungswirtschaft und der Mietervertreter zum Gesetzesvorhaben wieder. Eigentümer, deren Wohnungen grundlegende Mindeststandards nicht erfüllen, sollen künftig ihre Wohnräume nicht mehr vermieten dürfen.

„Die angehörten Fachleute haben heute noch einmal betont, wie sinnvoll ein Wohnungsaufsichtsgesetz ist. Vor allem die zielgenauen Eingriffsmöglichkeiten für Kommunen sind ein wichtiger Baustein für eine positive Quartiersentwicklung und für den Mieterschutz“, erklärt Philipp als Mitglied im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.

Die Befragung der Experten habe gezeigt, dass im Zuge der Umsetzung in manchen Fällen auch eine gute Kooperation zwischen den kommunalen Behörden und der Polizei wichtig ist. Zudem sei es ratsam, dass die Kommunen in NRW einen gemeinsamen Leitfaden zum Wohnungsaufsichtsgesetz erarbeiten und Erfahrungswerte austauschen.

Ziel des Gesetzes sei es Wohnraum auch als solchen zu erhalten und einen Schutz der Nachbarschaften zu gewährleisten. Bei dem Wohnungsaufsichtsgesetz handele es sich explizit nicht um ein Gesetz gegen Vermieter. „Nur Vermieter, die – wie in einigen Stadtteilen Duisburgs – zwar viel Geld einnehmen, aber nichts investieren wollen, werden ihr fragwürdiges Geschäftsmodell künftig korrigieren müssen. Das ist für Duisburg ein wichtiger Schritt“, so Philipp abschließend.