Die drei Duisburger SPD-Landtagsabgeordneten Sarah Philipp, Rainer Bischoff und Frank Börner begrüßen die Entscheidung des Bundessozialgerichts zu der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung.

„Die Klage Nordrhein-Westfalens war erfolgreich und zeigt jetzt, dass sich dieser Weg gelohnt hat – vor allem für Duisburg. Es ist gut, dass das Bundessozialgericht diese Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gefällt hat. Gemeinsam mit Brandenburg und Niedersachsen hatte sich die Landesregierung seit August 2014 für die Kommunen stark gemacht. NRW erhält nun inklusive der Zinsen rund 72 Millionen Euro zurück. Duisburg kommen davon über 4 Millionen Euro zugute“, erklären Philipp, Bischoff und Börner.

Der Bund hatte 2012 Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend einbehalten, weil die Kommunen weniger Geld abgerufen haben als erwartet. Dieses Vorgehen haben die Richter nun korrigiert. Insgesamt muss der Bund 284 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket zurückzahlen. Dieses Geld wurde in den Monaten April, Mai und Juni 2014 nicht bereitgestellt. Diese Summe – plus die angefallenen Zinsen – fließt nun zurück nach Nordrhein-Westfalen.

NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) will die nun zusätzlich anfallenden etwa 72 Millionen Euro für NRW komplett an die Kommunen weiterleiten.